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BVerwG, 18.10.1995 - 11 B 136.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehler der ungenügenden Sachaufklärung wegen unterbliebener Anhörung von Zeugen und Sachverständigen - Umfang der Überprüfbarkeit der gerichtlichen Beweiswürdigung - Feststellung der Fluguntauglichkeit des Klägers durch Gutachten
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 7407/91
- BVerwG, 18.10.1995 - 11 B 136.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
Auszug aus BVerwG, 18.10.1995 - 11 B 136.95
Soweit die Beschwerde geltend macht, die Feststellung der Fluguntauglichkeit des Klägers sei im Hinblick auf die Gutachten von Prof. Dr. C. und Dr. R. nicht gerechtfertigt, übersieht sie, daß eine Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) - einerlei, ob sie zum materiellen Recht oder zum Verfahrensrecht gehört - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar ist, zu denen die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze, die allgemeinen Erfahrungssätze und Auslegungsgrundsätze gehören (vgl. etwa Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 m.w.N.).